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Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares, für Poliomyelitis in Europa (Juni 2002) bereits erreichtes Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sollen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ›öffentlich empfohlen‹ werden. Versorgung bei Impfschäden durch ›öffentlich empfohlene‹ Impfungen leisten die Bundesländer.
Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu beginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen. Nach der Grundimmunisierung ist bis zum Lebensende ggf. durch regelmäßige Auffrischimpfungen sicherzustellen, dass der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und – wenn indiziert – ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird. Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.
Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:
Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Tabelle 1) umfasst Impfungen zum Schutz vor Diphtherie (D/d), Pertussis (aP/ap), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B (HB), Poliomyelitis (IPV), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Varizellen und für Erwachsene zusätzlich gegen Influenza .
Die Standardimpfungen des Impfkalenders (S) sind von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und deshalb für alle Angehörigen der jeweils genannten Alters- oder Bevölkerungsgruppen empfohlen. In Tabelle 1 sind den empfohlenen Impfungen die Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen Impfalter sind möglich und unter Umständen notwendig. Die angegebenen Impftermine berücksichtigen die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen. Die Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kinder, die Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchungen, die Jugendgesundheitsuntersuchungen sowie die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollen für die Impfprophylaxe genutzt werden. Die im Impfkalender empfohlenen Standardimpfungen sollten auch alle Personen mit chronischen Krankheiten erhalten, sofern keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.
Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen verabreicht wurde (Packungsbeilage/Fachinformationen beachten).
Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen begonnen oder für längere Zeit unterbrochen wurden, häufig nicht zeitgerecht fortgesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schließung von Impflücken, z.B. bei der Schuleingangsuntersuchung, verfügen unzureichend geimpfte Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz. Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit muss es daher das Ziel sein, unter Beachtung der Mindestabstände zwischen den Impfungen möglichst frühzeitig die empfohlenen Impfungen durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 Monaten die Grundimmunisierungen zu vollenden. Noch vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, spätestens aber vor dem Schuleintritt, ist für einen vollständigen Impfschutz Sorge zu tragen. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d.h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) sind bei Jugendlichen versäumte Impfungen nachzuholen.
Unabhängig von den in Tabelle 1 genannten Terminen sollten, wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
| Tabelle 1: Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen Impfungen |
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Impfstoff/ |
Alter in vollendeten Monaten |
Alter in vollendeten Jahren |
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Geburt |
2 |
3 |
4 |
11-14 |
15-23 |
5-6 |
9-17 |
ab 18 |
>= 60 | ||||||||
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T* |
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D/d b) |
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aP/ap |
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Hib * |
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IPV * |
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HB * |
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Pneumo-** |
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Meningo- |
1.e) ab vollendetem 12. Monat | ||||||||||||||||
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MMR *** |
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s. f) |
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Influenza **** |
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Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen von D/d, T, aP, HB, Hib, IPV sind bereits verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstellers zum Impfalter und zu den Impfabständen zu beachten.
| A | Auffrischimpfung: Diese sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der vorhergehenden letzten Dosis erfolgen. |
| G | Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes |
| S | Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen |
| a) | Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. |
| b) | Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet. |
| c) | Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann diese Dosis entfallen. |
| d) | Siehe Anmerkungen ›Postexpositionelle Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei Neugeborenen‹. |
| e) | Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff oder MMR- und Varziellen-Impfstoff oder MMRV gegeben werden. Siehe auch „Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen“ (S. 238). |
| f) | Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffes MMRV sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen. |
| * | Abstände zwischen den Impfungen mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate |
| ** | Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken- Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen >= 60 mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren |
| *** | Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen |
| **** | jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff |
| ***** | Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis |
Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen
Diphtherie: Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren (je nach Angaben des Herstellers) wird bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet, in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid und Pertussis oder weiteren indiziertenAntigenen.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib): Nach dem 12. bzw. 15. Lebensmonat (Packungsbeilage beachten) ist eine einmalige Hib-Impfung ausreichend. Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen indiziert
(s. Tab. 2, z. B. funktionelle oder anatomische Asplenie).
Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte – wenn möglich – ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden. Wenn jedoch nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff zuvor geimpft worden ist, weil der Handelsname
nicht – wie erforderlich – dokumentiert wurde, dann muss die Grundimmunisierung nicht erneut begonnen werden, sondern kann mit jedem Hib-Impfstoff fortgesetzt werden.
Hepatitis B (HB): Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle des Impferfolgs sind bei der Regelimpfung im Kindes- und Jugendalter nicht erforderlich.
Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen von HBsAg-positiven Müttern bzw. von Müttern mit unbekanntem HBs-Ag-Status: Entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, das Serum auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar post partum, d.h. innerhalb von
12 Stunden, mit der Immunisierung gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden simultan die erste Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin verabreicht. Die begonnene HB-Grundimmunisierung wird
einen Monat nach der 1. Impfung durch eine 2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch eine 3. Impfung vervollständigt.
Bei Neugeborenen inklusive Frühgeborenen von Müttern, deren HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch
vor bzw. sofort nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist, wird unabhängig vom Geburtsgewicht ebenfalls unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher Feststellung einer
HBsAg-Positivität der Mutter kann beim Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen postnatal die passive Immunisierung nachgeholt werden.
Nach Abschluss der Grundimmunisierung von Neugeborenen ist eine serologische Kontrolle erforderlich (s. a.
Epid. Bull. 10/2000 und 8/2001).
Masern, Mumps, Röteln (MMR): Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die zweite
MMR-Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch vor dem 12 Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat, erfolgen. Sofern
die Erstimpfung vor dem 12. Lebensmonat erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können.
Die Eliminierung der Masern ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn die
Durchimpfungsrate gegen Masern bei Kindern mehr als 95% erreicht. Diesem Ziel sind bisher die Länder nahe gekommen, die eine zweimalige Impfung im Kindesalter empfehlen und dabei hohe Durchimpfungsraten realisieren, wie die skandinavischen
Länder, Großbritannien, die Niederlande und die USA. Die STIKO empfiehlt eine 2. MMR-Impfung seit 1991. Mit der 2. MMR-Impfung sollen Immunitätslücken geschlossen werden. Die 2.
MMR-Impfung kann bereits 4 Wochen nach der 1. MMR-Impfung erfolgen. Bei Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert. Auch bei anamnestisch angegebener Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung sollte die 2. MMR-Impfung durchgeführt werden. Anamnestische Angaben über eine Masern- oder Rötelnerkrankung sind ohne mikrobiologisch-serologische Dokumentation der Erkrankungen unzuverlässig und nicht verwertbar. Es gibt in der Fachliteratur keine Hinweise auf
vermehrte Nebenwirkungen nach mehrmaligen Masern-, Mumps- oder Rötelnimpfungen. Eine Altersbegrenzung für die MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann in jedem Alter erfolgen. Empfohlen wird die
MMR-Impfung auch für alle ungeimpften bzw. empfänglichen Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen ( s. Tabelle 2).
Eine zusätzliche monovalente Rötelnimpfung für Mädchen ist nicht erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff dokumentiert sind. Wenn nur eine MMR-Impfung vorausgegangen ist, dann ist die 2. MMR-Impfung möglichst
frühzeitig bei allen Kindern und Jugendlichen nachzuholen; bei der Jugendgesundheitsuntersuchung ist sicherzustellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen erhalten haben.
Meningokokken: Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen
Meningokokken der Serogruppe C mit einem konjugierten
Meningokokken-C-Impfstoff für alle Kinder im 2. Lebensjahr
zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Primäres Impfziel ist
es, die Morbidität invasiver Meningokokken-Erkrankungen
der Serogruppe C und die resultierenden Folgen wie Hospitalisierung,
schwere Komplikationen, Behinderung und Tod
zu reduzieren. Von der Impfung aller Kinder im 2. Lebensjahr
ist entsprechend den bestehenden Erfahrungen aus
anderen Ländern (u. a. England, Niederlande, Spanien, Belgien)
auch eine Wirkung auf die Häufigkeit der Erkrankung
in anderen Altersgruppen zu erwarten. Ein zweiter
niedrigerer Inzidenzgipfel der Erkrankung besteht in
Deutschland für Jugendliche. Eine ausführliche Begründung
der Impfempfehlung findet sich im Epidemiologischen
Bulletin 31/2006 und unter www.rki.de > Infektionsschutz
> Impfen.
Die Grundimmunisierung von Kindern im 2. Lebensjahr
gegen Meningokokken erfolgt mit einer Impfstoff-Dosis. Erfahrungen zur gleichzeitigen Gabe von MMRund
Varizellen- bzw. MMRV-Impfstoff und Meningokokken-
Konjugatimpfstoff liegen nicht vor. Die gleichzeitige
Gabe von Meningokokken- und MMR-Impfstoff ist hinsichtlich
Sicherheit und Immunogenität geprüft. Über die
gleichzeitige Gabe von konjugiertem Meningokokken-Cund
siebenvalenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen
liegen derzeit nur begrenzte Erfahrungen für die in
Deutschland verwendeten Produkte vor. Wegen Hinweisen
auf eine möglicherweise bestehende Verminderung der
Immunogenität bei gleichzeitiger Gabe beider Konjugatimpfstoffe
aus anderen Ländern (England) ist die gleichzeitige
Verabreichung derzeit jedoch möglichst zu vermeiden.
Hinsichtlich möglicher Interaktionen mit anderen Impfstoffen
sind die jeweiligen Fachinformationen zu beachten.
Zusätzlich zu diesen Hinweisen sind die Empfehlungen
zur Impfung von Risikopersonen (siehe Tabelle 2 der
STIKO-Empfehlungen) zu beachten.
Pertussis: In Anbetracht der epidemiologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen
Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter ist es dringend
geboten, die Grundimmunisierung der Säuglinge und
Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. unmittelbar
nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen
und zeitgerecht fortzuführen. Empfohlene Auffrischimpfungen
sollen mit 5 bis 6 Jahren und 9 bis 17 Jahren durchgeführt
und bestehende Impflücken besonders bei Jugendlichen
abgeschlossen werden. Empfohlen werden je eine
Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene
(aP/ap) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten, eine weitere
Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie
eine erste Auffrischung (Tdap) mit 5 bis 6 Jahren (s. a. Epid.
Bull. 3/2006) und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17
Jahren (s. a. Epid. Bull. 17/2000). Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wird die
Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen
Impfterminen empfohlen. Bei der Verwendung von Kombinationsimpfstoffen
sind die Indikationen und Impfabstände
der anderen im Impfstoff enthaltenen Antigene
zu berücksichtigen. Eine Impfung sollte möglichst nicht
früher als 5 Jahre nach der zuletzt verabreichten Dosis (TD,
Td) erfolgen, um das vermehrte Auftreten unerwünschter
Lokalreaktionen zu minimieren
Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen
kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen
mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt
oder in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung erwogen
werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt.
Speziell vor Geburt eines Kindes bzw. für Frauen mit
Kinderwunsch sollte überprüft werden, ob ein adäquater
Immunschutz (Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung
innerhalb der vergangenen 10 Jahre) gegen Pertussis
für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuer
des Neugeborenen (s. Tab. 2) besteht. Dieser sollte ggf. mit
einem Kombinationsimpfstoff (Tdap) unter Berücksichtigung
der Indikation der anderen im Impfstoff enthaltenen
Antigene aktualisiert werden. Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche
Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und
gegebenenfalls einen Kombinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen.
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen mit engem
Kontakt im Haushalt oder in Gemeinschaftseinrichtungen)
sollte die Komplettierung einer unvollständigen Immunisierung
erfolgen.
Pneumokokken: Primäres Impfziel einer generellen Impfung
gegen Pneumokokken für alle Kinder bis 24 Monate
ist es, die Morbidität invasiver Pneumokokken-Infektionen
(IPD) und die daraus entstehenden Folgen wie ospitalisierung,
Behinderung und Tod zu reduzieren. Eine ausführliche
Begründung der Impfempfehlung findet sich im
Epidemiologischen Bulletin 31/2006 und unter www.rki.de.
Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit
einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen.
Altersentsprechende Modifikationen der notwendigen Impfdosen
zur Vervollständigung einer Grundimmunisierung
sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers
zu beachten (Einzelheiten dazu auch in Tabelle 2 der STIKOEmpfehlungen,
S. 245).
Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen
verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.
Der konjugierte Pneumokokken-Impfstoff kann zeitgleich
mit dem derzeit auf dem Markt verfügbaren hexavalenten
Impfstoff und anderen Tdap-Kombinationsimpfstoffen
und MMR-Impfstoff und Varizellen-Impfstoff gegeben
werden. Über die gleichzeitige Gabe von siebenvalenten
Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen und konjugiertem
Meningokokken-C-Impfstoff (MenC-Impfstoff) liegen derzeit
nur begrenzte Erfahrungen für die in Deutschland verwendeten
Produkte vor. Wegen Hinweisen aus anderen
Ländern (England) auf eine möglicherweise bestehende
Verminderung der Immunogenität bei gleichzeitiger Gabe
beider Konjugatimpfstoffe ist die gleichzeitige Verabreichung
derzeit jedoch möglichst zu vermeiden.
Zusätzlich zu diesen Hinweisen sind die Empfehlungen
zur Impfung von Risikopersonen (siehe Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen) zu beachten.
Poliomyelitis: Der Polio-Lebendimpfstoff, orale Polio-Vakzine (OPV), wird wegen des – wenn auch sehr geringen – Risikos einer Vakzine-assoziierten paralytischen Poliomyelitis (VAPP) nicht mehr empfohlen. Zum Schutz vor der Poliomyelitis wird ein zu injizierender Impfstoff, inaktivierte Polio-Vakzine (IPV), mit gleicher Wirksamkeit empfohlen. Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung mit einem Impfstoff, der IPV enthält, empfohlen. Eine mit OPV begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert.
Varizellen: Die Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder simultan mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffes MMRV sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen.
Fortsetzung: STIKO 2