Impfung
gegen |
Kate-
gorie |
Indikation bzw. Reiseziel |
Anwendungshinweise
(Packungsbeilage / Fachinformationen beachten) |
|
| Cholera |
R |
Auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes; nur im Ausnahmefall; eine WHO-Empfehlung besteht nicht. |
Nach Angaben des Herstellers |
|
| Diphtherie |
S/A |
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. |
Die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Tetanus (Td)
durchgeführt werden. Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im
Verletzungsfall, siehe Tabelle 4) sollte Anlass sein,
eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu
überprüfen und gegebenenfalls
einen Kombinationsimpfstoff
Tdap einzusetzen.
Bei bestehender Diphtherie-Impfindikation und
ausreichendem Tetanus-Impfschutz sollte
monovalent gegen Diphtherie geimpft werden.
Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem
Impfnachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von
4 –8 Wochen und eine 3. Impfung 6 – 12 Monate
nach der 2. Impfung erhalten.
Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens
nach der 2. Impfung angetreten werden. |
| |
P |
Bei Epidemien oder regional erhöhter Morbidität |
Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden |
| |
P |
Für enge (face to face) Kontaktpersonen zu Erkrankten, Auffrischimpfung 5 Jahre nach der letzten Impfung |
Chemoprophylaxe
Unabhängig vom Impfstatus präventive antibiotische Therapie z.B. mit Erythromycin
(siehe "Ratgeber Diphtherie", Epid. Bull. 6/2001) |
|
FSME
(Frühsommer-
meningo-
enzephalitis) |
I |
Personen, die in FSME-Risikogebieten Zecken exponiert sind oder |
Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen mit einem für Erwachsene bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff nach Angaben des Herstellers |
| |
B |
Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten z.B. Forstarbeiter u. Exponierte in der Landwirtschaft)
Risikogebiete in Deutschland sind zur Zeit insbesondere:
- in Bayern
Niederbayern (mit der Region Passau als Hochrisikogebiet),
Oberpfalz (ausgenommen der Landkreis Tirschenreuth)
sowie einige Landkreise in Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberbayern;
- in Baden-Württemberg der gesamte Schwarzwald (Gebiet zwischen Pforzheim, Offenburg, Freiburg, Villingen, Tübingen, Sindelfingen), die Gebiete entlang der Flüsse Enz, Nagold und Neckar sowie entlang des
Ober-/Hochrheins, oberhalb Kehls bis zum westlichen Bodensee (Konstanz, Singen, Stockach);
- in Hessen der Odenwald und die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Marburg-Biedenkopf, Offenbach;
- in Rheinland-Pfalz der Landkreis Birkenfeld;
- in Thüringen der Saale-Holzland-Kreis und der Saale-Orla-Kreis und der Landkreis Hildburghausen
(Saisonalität beachten: April–November) |
Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden; Hinweise zu FSME-Risikogebieten – veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin des RKI, Ausgabe
17/2006– sind zu beachten.
P
Die postexpositionelle Gabe von spezifischem Immunglobulin wird nicht generell empfohlen. Sie kann jedoch bei Erwachsenen und Jugendlichen über 14 Jahren erwogen werden, wenn eine Zeckenexposition sicher nicht länger als
96 Stunden zurückliegt (s. a. Epid. Bull. 8/2001). |
| |
R |
Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands |
|
|
| Gelbfieber |
R/B |
Entsprechend den Impfanforderungen der Ziel- oder Transitländer sowie vor Aufenthalt in bekannten Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika; die Hinweise der WHO zu Gelbfieber-Infektionsgebieten sind zu beachten. |
Einmalige Impfung in den von den Gesundheitsbehörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen; Auffrischimpfungen in 10-jährigen Intervallen |
|
| Haemophilus influenzae Typ b (Hib) |
I |
Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie |
|
| |
P |
Nach engem Kontakt zu einem Patienten mit invasiver Haemophilus-influenzae-b-Infektion wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen:
- für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere), ab einem Alter von 1 Monat, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind (Säuglinge: 3 Dosen eines Hib-Konjugat-Impfstoffes;
ab 12 Monate: 1 Dosis) im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immundefekt befindet,
- für ungeimpfte exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.
Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalles, begonnen werden. |
Dosierung Rifampicin::
ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal 600 mg)
in 1 ED für 4 Tage
Erwachsene: 600 mg p.o. in 1 ED für 4 Tage
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage. |
|
Hepatitis A
(HA) |
I |
| 1. |
Homosexuell aktive Männer |
| 2. |
Personen mit substitutionspflichtiger Hämophilie |
| 3. |
Personen in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte |
| 4. |
Personen, die an einer chronischen Lebererkrankung einschließlich chronischer Krankheiten mit Leberbeteiligung leiden und keine HAV-Antikörper besitzen |
|
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung nach Angaben des Herstellers
Eine Vortestung auf anti-HAV ist bei vor 1950 Geborenen sinnvoll und bei Personen, die in der Anamnese eine mögliche HA aufweisen bzw. längere Zeit in Endemiegebieten gelebt haben. |
| |
B |
| 1. |
HA-gefährdetes Personal* im Gesundheitsdienst, z.B. Pädiatrie und Infektionsmedizin |
| 2. |
HA-gefährdetes Personal in Laboratorien (z.B. Stuhluntersuchungen) |
| 3. |
Personal* in Kindertagesstätten, Kinderheimen u.ä. |
| 4. |
Personal* in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte |
| 5. |
Kanalisations- und Klärwerksarbeiter mit direktem Kontakt zu Abwasser |
_____________
* Unter >Personal< sind hier medizinisches und anderes Fach- und Pflegepersonal sowie Küchen- und Reinigungskräfte zu verstehen. |
|
| |
P |
Kontaktpersonen zu an Hepatitis A Erkrankten (Riegelungsimpfung: vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen; siehe auch Ratgeber – Hepatitis A unter www.rki.de/INFEKT/INFEKT.HTM) |
Bei einer aktuellen Exposition von Personen, für die eine Hepatitis A ein besonderes Risiko darstellt, kann zeitgleich mit der ersten Impfung ein Immunglobulin-Präparat gegeben werden. |
| |
R |
Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz |
|
|
Hepatitis B
(HB) |
B |
| 1. |
HB-gefährdetes Personen im Gesundheitsdienst einschließlich Auszubildender und Studenten sowie Reinigungspersonal;
Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte;
andere Personen, die durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen gefährdet sind in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung, z.B. betriebliche bzw. ehrenamtliche Ersthelfer, Mitarbeiter von
Rettungsdiensten, Polizisten, Sozialarbeiter und Gefängnispersonal mit Kontakt zu Drogenabhängigen |
|
Hepatitis-B-Impfung nach den Angaben des Herstellers; im Allgemeinen nach serologischer Vortestung bei den Indikationen 1. bis 6.; Kontrolle des Impferfolgs ist für die Indikationen unter 1. bis 4. sowie bei
Immundefizienz erforderlich.
Bei anderen Personen mit möglicherweise erniedrigter Ansprechrate, z.B. bei über 40-Jährigen, kann eine Nachtestung sinnvoll sein.
Auffrischimpfung entsprechend dem nach Abschluss der Grundimmunisierung erreichten Antikörperwert (Kontrolle 1–2 Monate nach 3. Dosis):
- bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l umgehend erneute Impfung (1 Dosis) und erneute Kontrolle
- bei Anti-HBs-Werten 100 IE/l Auffrischimpfung (1Dosis) nach 10 Jahren
|
| |
I |
| 2. |
Patienten mit chronischer Nierenkrankheit, Dialysepatienten, Patienten mit häufiger Übertragung von Blut oder Blutbestandteilen (z.B. Hämophile), Patienten vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (z.B. vor
Operationen unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine). Entscheidend sind die Dringlichkeit des Eingriffes sowie der Wunsch des Patienten nach einem Impfschutz. |
| 3. |
Personen mit chronischen Leberkrankheit einschließlich chronischer Krankheiten mit Leberbeteiligung sowie HIV-Positive ohne HBV-Marker |
| 4. |
Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in der Familie oder Wohngemeinschaft gefährdete Personen, Sexualpartner von HBsAg-Trägern |
| 5. |
Patienten in psychiatrischen Einrichtungen oder Bewohner vergleichbarer Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte sowie Personen in Behindertenwerkstätten |
| 6. |
Besondere Risikogruppen, wie z.B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte, länger einsitzende Strafgefangene |
|
bei Fortbestehen eines Infektionsrisikos mit hoher Infektionsdosis (z.B. Nadelstich, Nadeltausch, häufige Übertragung von Blut oder Blutprodukten, Hämodialyse) |
| |
I/B |
| 7. |
Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in einer Gemeinschaft (Kindergärten, Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete Personen |
|
|
| |
R |
Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz bei längerfristigem Aufenthalt oder bei zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung |
|
| |
P |
- Personen nach Verletzungen mit möglicherweise erregerhaltigen Gegenständen, z.B. Nadelstichexposition
- Neugeborene HBsAg-positiver Mütter oder von Müttern mit unbekanntem HBsAg-Status (unabhängig vom Geburtsgewicht)
|
Siehe Immunprophylaxe bei Exposition
Siehe Anmerkungen zum Impfkalender |
|
| Influenza |
S |
Personen über 60 Jahre; |
Jährliche Impfung im Herbst mit einem Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination |
| |
I |
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens – wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD), chronische
Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, Personen mit
angeborenen oder erworbenen Immundefekten mitT- und/oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion – sowie Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen |
|
| |
B/I |
Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen
betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können |
|
| |
I/B |
Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln |
Eine Impfung mit dem aktuellen saisonalen humanen Influenza-Impfstoff bietet keinen direkten Schutz vor
Infektionen durch den Erreger der aviären Influenza, sie kann jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell
zirkulierenden Influenzaviren verhindern (für Beschäftigte s. auch: TRBA 608 des ABAS unter
www.baua.de > Themen von A–Z > Biologische
Arbeitsstoffe > Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe > Aktuell > Beschluss) |
| |
R/I |
Für Reisende aus den unter S (Standard-) und I (Indikationsimpfung)
genannten Personengruppen, die nicht über einen
aktuellen Impfschutz verfügen, ist die Impfung generell
empfehlenswert, für andere Reisende ist eine Influenza-Impfung nach Risikoabwägung entsprechend Exposition
und Impfstoffverfügbarkeit sinnvoll. |
|
| |
I |
Wenn eine intensive Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern droht oder nach deutlicher Antigendrift bzw. einer Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält |
Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden |
|
| Masern |
B |
Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in der Onkologie und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und
Kinderheimen |
Einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff (s. a. Epid. Bull. 29/2006, S. 230–231) |
| |
P |
Ungeimpfte oder einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie andere gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kontakt zu Masernkranken;
möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition |
Impfung vorzugsweise mit MMR-Impfstoff
Eine Immunglobulingabe ist zu erwägen für gefährdete Personen mit hohem Komplikationsrisiko und für Schwangere (s. a. Epid. Bull. 29/2001, S. 223). |
|
Meningokokken-
Infektionen
(Gruppen A, C,
W135, Y) |
I |
Gesundheitlich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinaemie; Asplenie |
Bei Kindern unter 2 Jahren konjugierter MenC-Impfstoff (dabei Empfehlungen des Herstellers zum Impfschema beachten), nach vollendetem 2. Lebensjahr im Abstand von 6–12 Monaten durch 4-valenten
Polysaccharid-Impfstoff (PS-Impfstoff) ergänzen.
Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr eine Impfung mit konjugiertem MenC-Impfstoff, gefolgt von einer Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten. |
| |
B |
Gefährdetes Laborpersonal
(bei Arbeiten mit dem Risiko eines N.-meningitidis-Aerosols!) |
Impfung mit konjugiertem MenC-Impfstoff, gefolgt von einer Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten; bei bereits mit PS-Impfstoff geimpften Personen ist auch die Nachimpfung mit dem
Konjugat-Impfstoff nach 6 Monaten sinnvoll. |
| |
R |
Reisende in epidemische/hyperendemische Länder, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung;
Entwicklungshelfer; dies gilt auch für Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung (WHO- und Länderhinweise beachten) |
Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr eine Impfung mit epidemiologisch indiziertem A,C- oder A,C,W-135,Y-Polysaccharid-Impfstoff.
Für Kinder unter 2 Jahren steht eine Impfprophylaxe mit konjugiertem Impfstoff zur Verfügung, wenn vor einer Krankheit durch die Serogruppe C geschützt werden soll. Dieser Impfstoff ist auch für ältere Kinder
und Erwachsene zugelassen und dann sinnvoll, wenn nicht nur ein kurzfristiger Schutz gegen den Typ C erreicht werden soll. |
| |
R |
Vor Pilgerreise (Hadj) |
Eine Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff (Einreisebestimmungen beachten) |
| |
R |
Schüler/Studenten vor Langzeit-Aufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten |
Entsprechend den Empfehlungen der Zielländer
Bei fortbestehendem Infektionsrisiko Wiederimpfung für alle oben angegebenen Indikationen nach Angaben des Herstellers, für PS-Impfstoff im Allgemeinen nach 3 Jahren. |
| |
I/P |
Bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde (s. Abschnitt "Spezielle Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen") |
|
| |
P |
Für enge Kontaktpersonen zu einem Fall einer invasiven Meningokokken-Infektion (alle Serogruppen) wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen (außer für Schwangere; s. d.)
Hierzu zählen:
- alle Haushaltskontaktmitglieder
- Personen mit Kontakt zu oropharyngealen Sekreten eines Patienten
- Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe)
- enge Kontaktpersonen in Gemein-chaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter (Internate, Wohnheime sowie Kasernen)
Die Durchführung der Chemoprophylaxe ist bis 10 Tage nach letztem Kontakt mit dem Patienten sinnvoll. |
Dosierung:
Rifampicin:
Neugeborene: 10 mg/kg/Tag in 2 ED p. 0. für 2 Tage
Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg:
20 mg/kg/Tag in 2 ED p. o. für 2 Tage
(maximale ED 600 mg)
Kinder bis 30 kg: 20 mg/kg/Tag in 2 ED p. 0. für 2 Tage
(maximale ED 600 mg)
Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg:
2 x 600 mg/Tag für 2 Tage
Eradikationsrate: 72-90%
ggf. Ceftriaxon:
ab 12 Jahre: 250 mg i.m. in einer ED
bis 12 Jahre: 125 mg i.m.
Eradikationsrate: 97%
ggf. Ciprofloxacin:
ab 18 Jahre: einmal 500 mg p. o.
Eradikationsrate: 90–95%
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage.
Der Indexpatient mit einer invasiven Meningokokken-Infektion sollte nach Abschluss der Therapie ebenfalls Rifampicin erhalten, sofern er nicht intravenös mit einem Cephalosporin der 3. Generation behandelt wurde. |
|
| Mumps |
B |
Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und Kinderheimen |
Einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff |
| |
P |
Ungeimpfte oder einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie andere gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kontakt zu Mumpskranken;
möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition |
Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff |
|
| Pertussis |
I |
Sofern kein adäquater Immunschutz vorliegt, sollen
- Frauen mit Kinderwunsch präkonzeptionell;
- enge Haushaltskontaktpersonen(Eltem, Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.
Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. |
Definition — adäquater Immunschutz:
Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre
Einmalige Impfung mit Kombinationsimpfstoff
(Tdap, TdapIPV) möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der vorhergehenden Dosis der anderen im Impfstoff enthaltenen Antigene (Td) |
|
B |
Personal in Einrichtungen der Pädiatrie, der Schwangerenbetreuung und der Geburtshilfe sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und Kinderheimen sollte über einen adäquaten
Immunschutz (s.o.) gegen Pertussis verfügen |
Einmalige Impfung; bei Vorliegen weiterer Impfindikationen ggf. mit Kombinations-Impfstoff |
| |
P |
In einer Familie bzw. Wohngemeinschaft oder einer
Gemeinschaftseinrichtung für das Vorschulalter ist
für Personen mit engen Kontakten ohne Impfschutz eine
Chemoprophylaxe mit einem Makrolid empfehlenswert
(s. a. „Ratgeber Pertussis“ unter: www.rki.de >Infektionskrankheiten von A–Z > Pertussis). |
|
|
Pneumokokken-
Krankheiten |
S |
Personen über 60 Jahre |
Eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederholungsimpfung im Abstand von 6 Jahren |
| |
I |
Kinder (ab vollendetem 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
- Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z.B.:
- Hypogammaglobulinaemie, Komplement- und Properdindefekte
- bei funktioneller oder anatomischer Asplenie
- bei Sichelzellenanaemie
- bei Krankheiten der blutbildenden Organe
- bei neoplastischen Krankheiten
- bei HIV-Infektion
- nach Knochenmarktransplantation
- Chronische Krankheiten, wie z.B.:
- Herz-Kreislauf-Krankheiten
- Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
- Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
- chronische Nierenkrankheiten / nephrotisches Syndrom
- Liquorfistel
- vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie
|
Gefährdete Kleinkinder (vom vollendeten
2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei den – wie empfohlen – zuvor mit Konjugat-Impfstoff geimpften Kindern (s. o.) beträgt der
Mindestabstand zur nachfolgenden Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate.
Bei weiterbestehender Indikation Wiederholungsimpfungen mit Polysaccharid-Impfstoff im Abstand von 6 (Erwachsene) bzw. mindestens 3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren). |
|
| Poliomyelitis |
S |
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung |
Erwachsene mit >= 4 dokumentierten OPV-bzw. IPV-Impfungen im Kindes- und Jugendalter bzw. nach einer
Grundimmunisierung im Erwachsenenalter gelten als vollständig immunisiert. Ungeimpfte Personen erhalten IPV entsprechend den Angaben des Herstellers. Ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung
werden mit IPV nachgeholt.
Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht empfohlen. |
| |
|
Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischimpfung indiziert: |
Impfung mit IPV, wenn die Impfungen der Grundimmunisierung nicht vollständig dokumentiert sind oder die letzte Impfung der Grundimmunisierung
bzw. die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegen.
Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 Dosen IPV erhalten. |
| |
I |
- Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (die aktuelle epidemische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO)
- Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben (siehe Impfempfehlungen für
Aussiedler, Flüchtlinge oder Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften)
|
| |
B |
- Personal o. g. Einrichtungen
- Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann
- Personal in Laboratorien mit Poliomyelitis-Risiko
|
|
| |
P |
Bei einer Poliomyelitis-Erkrankung sollten alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impfstatus ohne Zeitverzug eine Impfung mit IPV erhalten.
Ein Sekundärfall ist Anlass für Riegelungsimpfungen. |
Sofortige umfassende Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen durch die Gesundheitsbehörde
Riegelungsimpfungen mit OPV und Festlegung weiterer Maßnahmen durch Anordnung der Gesundheitsbehörden |
|
| Röteln |
I |
Seronegative Frauen mit Kinderwunsch |
Einmalige Impfung - vorzugsweise mit MMR-Impfstoff - bei Frauen mit nachfolgender Kontrolle des Röteln-Impferfolges |
| |
B |
Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen |
| |
P |
Ungeimpfte oder einmal geimpfte Kinder mit Kontakt zu Rötelnkranken; möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition |
Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff;
zur Immunglobulingabe s. a. Epid. Bull. 29/2001, S. 223 |
|
| Tetanus |
S/A |
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung,
wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegen.
Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung in 10jährigem Intervall. |
Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Diphtherie (Td)
durchgeführt werden, falls nicht bereits ein aktueller Impfschutz gegen Diphtherie besteht.
Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall, siehe Tabelle 4) sollte Anlass sein, eine mögliche
Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen
und gegebenenfalls einen Kombinationsimpfstoff
(Tdap) einzusetzen. |
| |
P |
Siehe Tabelle 4 |
|
|
| Tollwut |
B |
- Tierärzte, Jäger, Forstpersonal u.a. Personen bei Umgang mit Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut sowie ähnliche Risikogruppen (z.B. Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen)
|
Dosierungsschema nach Angaben des Herstellers
Personen mit weiterbestehendem Expositionsrisiko sollten regelmäßig eine Auffrischimpfung entsprechend den Angaben des Herstellers erhalten. |
| |
|
- Personal in Laboratorien mit Tollwutrisiko
|
Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden. Eine Auffrischimpfung ist bei
< 0.5 IE/ml Serum indiziert. |
| |
R |
Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z. B. durch streunende Hunde) |
|
| |
P |
Siehe Tabelle 5 |
|
|
| Tuberkulose |
|
Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen. |
|
|
| Typhus |
R |
Bei Reisen in Endemiegebiete |
Nach Angaben des Herstellers |
|
| Varizellen |
S |
1. Ungeimpfte 9- bis 17-jährige Jugendliche ohne Varizellen-Anamnese |
Nach Angaben des Herstellers
1 Dosis bei Kindern vor dem vollendeten 13. Lebensjahr; 2 Dosen im Abstand von mindestens 6 Wochen bei Kindern ab 13 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen
Anmerkung: Impfung nicht unter intensiver immunsuppressiver Therapie durchführen (z. B. in der Anfangsphase der Behandlung).
- Nach Abschluss der immunsuppressiven Therapie und vollständiger klinischer Remission >12 Monate
- Vollständige hämatologische Remission(Gesamtlymphozytenzahl > 1.200/mm3 Blut)
„Empfängliche Personen" bedeutet: anamnestisch keine Windpocken, keine Impfung und bei serologischer Testung kein Nachweis spezifischer Antikörper |
| |
I |
2. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
3. Seronegative Patienten Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
4. Seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie
5. Seronegative Patienten mit Leukämie
6. Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis
7. Empfängliche Personen mit engem Kontakt zu den unter Punkt 3 bis 6 Genannten |
| |
B |
Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere der Bereiche Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in
Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter |
| |
P |
Empfehlungen zur postexpositionellen Varizellen-Prophylaxe durch Inkubationsimpfung:
Bei ungeimpften Personen mit negativer Varizellen-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen ist eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 5 Tagen nach Exposition* oder
innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall zu erwägen. Dies ist jedoch keine ausreichende Begründung für den Verzicht auf die Absonderung gegenüber Risikopersonen
* Exposition heißt:
- 1 Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum
- face-to-face-Kontakt
- Haushaltskontakt
|
Durch passive Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG):
Die postexpositionelle Gabe von VZIG wird empfohlen innerhalb von 96 Stunden nach Exposition*, sie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen.
Sie wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Risiko für Varizellen-Komplikationen, dazu zählen:
- ungeimpfte Schwangere ohne Varizellen-Anamnese
- immundefiziente Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellen-Immunität
- Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankte
Für Applikation und Dosierung von VZIG sind die Herstellerangaben zu beachten! |