Bonität

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Der Begriff Bonität kommt aus dem Lateinischen. Ein Synonym dafür ist die Kreditwürdigkeit. Damit wird die Eigenschaft einer Person oder eines Unternehmens in der Finanzbranche beschrieben, den aufgenommenen Kredit tilgen zu können. Dabei wird in wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit und in moralische Zahlungsfähigkeit unterschieden. Banken beurteilen mit der Bonität/Kreditwürdigkeit die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer willens und finanziell in der Lage sein wird, seinen Kredit zu tilgen.

 

Im Vordergrund bei der Bonitätsbewertung steht die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit. Bei der Bewertung der persönlichen Bonität wird die Zuverlässigkeit und Zahlungsbereitschaft des Kunden bewertet. Dabei spielen auch die beruflichen und fachlichen Qualifikationen bei natürlichen Personen eine entscheidende Rolle. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung der Bonität geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, die aufgrund der vergangenen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorhanden sind. Um das zu beurteilen, werden Daten wie Verdienstabrechnungen oder Rentenbescheide herangezogen. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ihre Kreditrisiken professionell einzuschätzen. Aus diesem Grund wurden spezielle Verfahren wie das Scoring entwickelt, die sich systematisch mit der Bewertung der Bonität/Kreditwürdigkeit befassen.

 

In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung erfolgt die Kreditvergabe. Bei bonitätsabhängigen Zinsen steigt der Zins bei sinkender Bonität. Mit anderen Worten, je schlechter die Bonität desto höher der Zins. Bis dahin, dass ein Kredit aufgrund der schlechten Bonität nicht gewährt wird.

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