Effektiver Jahreszins

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Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Kosten eines Kredites bezogen auf den nominalen Kreditbetrag an. Die Angabe erfolgt in Prozent.

 

Der effektive Jahreszins macht Ratenkredite vergleichbar.

 

Im effektiven Jahreszins sind viele den Preis bestimmende Faktoren enthalten, so die Bearbeitungsgebühr, die Vermittlungsprovision und Disagio. Darüber hinaus werden auch die Zinszahlungstermine, der Tilgungssatz, eventuell tilgungsfreie Jahre und die Art der Verrechnung der Tilgung berücksichtigt.

 

Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist bei allen Kreditverträgen, die zwischen einer Bank und privaten Verbrauchern geschlossen werden, Pflicht.

 

Trotzdem sind die tatsächlichen Kosten eines Kredites nicht immer miteinander vergleichbar.

Zwar berücksichtigt der effektive Jahreszins die den Preis bestimmenden Faktoren bei einem normalen Kreditverlauf, aber nicht solche den Preis erhöhenden Faktoren wie die Zinsen für die Bereitstellung, Kosten für Auszahlungen in Teilbeträgen oder Kosten bei vorzeitiger Tilgung. Auch die Kosten der Kreditversicherung spiegeln sich nicht im effektiven Jahreszins wider.

 

Seit dem 11.06.2010 muss der effektive Jahreszins für die Gesamtlaufzeit eines Kredites angegeben werden, was dazu führt, dass immer dann, wenn die Zinsbindung die Kreditlaufzeit unterschreitet, zu Ungenauigkeiten führt. So kann es vorkommen, dass der effektive Jahreszins geringer ist, als der gebundene Sollzinssatz. Für den perfekten Kreditvergleich ist es wichtig, alle anfallenden Kosten zu berücksichtigen.

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