Kreditsicherheiten

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Möchte ein Kunde bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, muss er normalerweise Kreditsicherheiten stellen, auf die eine Bank zurückgreifen kann, wenn der Kredit nicht wie vertraglich vereinbart zurückgeführt werden kann. Dabei unterscheiden die Banken zwischen Sachsicherheiten und Personensicherheiten.

 

Bei Personensicherheiten garantiert entweder eine natürlich oder eine juristische Person für die Erfüllung der Kreditverpflichtung in Form einer Bürgschaft. Das heißt, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird, muss der Bürge die Schulden des Kreditnehmers begleichen. Bei Ratenkrediten zu Konsumzwecken ist die selbstschuldnerische Bürgschaft üblich.

 

Bei Sachsicherheiten hinterlegt der Kreditnehmer hingegen einen Wertgegenstand bei der Bank oder überschreibt der Bank das Eigentumsrecht an einem Wertgegenstand (Haus und Grundbesitz). Andere Sachsicherheiten sind Wertpapierdepots, Sparguthaben oder Lebensversicherungen.

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