Bürgschaft

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Mit einer Bürgschaft gewährleistet eine dritte Person dem Kreditgeber, dass er die Raten für den Kredit bezahlen wird, wenn der Kreditnehmer selbst seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Bürge verpflichtet sich in der Bürgschaftserklärung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, an seiner Stelle für die monatlichen Raten beziehungsweise die Restschuld einzustehen. Vonseiten der Banken wird bei schwacher Bonität der Kreditnehmer eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit gefordert.

 

Es gibt etliche Varianten von Bürgschaften, die alle nach demselben Grundprinzip funktionieren. Bei Ratenkrediten für Konsumzwecke sind selbstschuldnerische Bürgschaften üblich, bei denen die Bürgen sofort bei Zahlungsverzug in die Pflicht genommen werden können.

 

Wer sich auf eine Bürgschaft einlässt, sollte wissen, dass so eine Bürgschaft die eigene Bonität schwächt, weil sie als Eventualverpflichtung betrachtet und wie eine eigene Ratenverpflichtung gewertet wird.

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