Kredit für Geringverdiener

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Aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass der Anteil der Beschäftigten, die unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiten in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Im Jahr 2010 verdienten immerhin 4,6 Millionen der etwa 21 Millionen sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigten weniger als 1.800 Euro brutto. Der Anteil hat sich auf über 20 Prozent erhöht.

 

Für diese Art der Berechnung wird eine Definition der OECD angewendet, bei der ein Geringverdiener jemand ist, der weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Vollzeit) verdient. Wegen der großen Lohnunterschiede in Ost und West wird dabei noch einmal unterschieden. In Ostdeutschland sind Geringverdiener Menschen, die weniger als 1.379 Euro verdienen.

 

Bei diesen geringen Einkommen erklärt sich die Frage, warum ein Kredit für Geringverdiener ein Thema ist, eigentlich von selbst. Beide genannte Einkommensgrößen sind Einkommen, die vonseiten der Banken als pfändbar gewertet werden und von daher haben es Menschen in diesen Einkommensschichten nicht so schwer, einen Kredit für Geringverdiener zu bekommen, wenn ihre Schufa Auskunft in Ordnung ist und das frei verfügbare Einkommen ausreicht.

 

Wenn es um den Kredit für Geringverdiener bei den Banken geht, handelt es sich in der Regel um Kredite für Menschen, die nicht vollbeschäftigt sind, sondern in Teilzeit arbeiten und deswegen so wenig Geld verdienen, dass sie die Pfändungsfreigrenze nicht oder nur ganz knapp erreichen. Das trifft auf Auszubildende, auf Berufseinsteiger, auf Teilzeitbeschäftigte und auf die sogenannten Minijobber zu. Das ist der Personenkreis, der es besonders schwer hat bei den Banken einen Kredit für Geringverdiener zu bekommen, wenn sie nicht andere Sicherheiten, wie zum Beispiel einen solventen Bürgen stellen können.

Kredit für Geringverdiener mit Bürgschaft

 

In der Regel ist es für Geringverdiener am einfachsten, wenn sie ihren Kreditantrag von vornherein gemeinsam mit einem solventen Bürgen stellen. Das heißt, eine teilzeitbeschäftigte Ehefrau, die gern eine Schönheitsoperation durchführen lassen möchte, und dafür einen Kredit benötigt, wird nicht umhin kommen, ihren Ehemann zu bitten, für den Kredit zu bürgen, weil sie allein den Kredit nicht bekommt. Gleiches gilt für Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben. Etwas schwieriger wird es für die Singles oder für alleinerziehende Mütter, die einen Kredit aufnehmen wollen, um wichtige Anschaffungen für den Haushalt zu tätigen. Ohne Bürgschaft wird hier selten eine Genehmigung erteilt. Etwas leichter bekommt man Kredit im Handel und im Versandhandel. Hier wird es mit dem pfändbaren Einkommen nicht so genau genommen, weil die Banken, die hier die Kredite vergeben, die Ware als Sicherheit haben, die bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.

 

Was Geringverdiener beachten müssen

 

Je weniger Geld man verdient, desto weniger bleibt natürlich nach Abzug aller Kosten zur freien Verfügung. Wenn man sich dann auch noch mit den Raten für einen Kredit belastet, kann es schnell passieren, dass man sich finanziell übernimmt und in die Schuldenfalle gerät. Wer sicher sein will, dass er sich die Rate X, Y leisten kann, sollte vorab drei oder vier Monate die geplante Rate auf die Seite legen. Wenn das problemlos gelingt, sind die Chancen gut, dass auch während der Laufzeit des Kredites die Raten pünktlich gezahlt werden können.

 

Um Kreditkosten und damit unnötige Ausgaben zu sparen, könnten Geringverdiener, die dringend Geld benötigen, auch versuchen, sich das Geld von Freunden oder der Familie tu leihen. Dann ist die Rückzahlung flexibler und es müssen keine Zinsen und Gebühren entrichtet werden.

 

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