Kredit für Minijobber

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In vielen Fällen kommt es vor, dass auch geringfügig beschäftigte Personen einen Kredit benötigen, um eine dringend benötigte Anschaffung zu finanzieren. Dabei ist es für sogenannte Minijobber aufgrund des geringen Einkommens jedoch wesentlich schwieriger, einen Kredit bewilligt zu bekommen. Damit ein Kredit für Minijobber vergeben wird, muss der Antragsteller gegenüber der Bank seine Kreditwürdigkeit nachweisen.

Voraussetzungen für einen Kredit für Minijobber

Welche Voraussetzungen ein Kreditnehmer erfüllen muss, hängt immer vom jeweiligen Kreditinstitut ab. In jedem Falle muss ein ausreichendes Einkommen sowie eine einwandfreie Schufa-Auskunft vorhanden sein, dass es ermöglicht die monatlichen Raten zu begleichen. Zudem vergeben viele Banken einen Kredit ausschließlich an Arbeitnehmer mit einem Einkommen aus einer nicht selbstständigen Beschäftigung. Zwar verfügen Minijobber über eine feste Anstellung, jedoch ist das Einkommen in den meisten Fällen zu gering um eine zuverlässige Begleichung der Raten zu gewährleisten. Deshalb lehnen die Banken einen Kredit für Minijobber in den meisten Fällen ab.

Was tun bei einer Kreditablehnung?

Wir der beantragte Kredit aufgrund des zu geringen Einkommens abgelehnt, so besteht die Möglichkeit, einen zweiten Kreditnehmer in den Kreditvertrag aufzunehmen. Dadurch erhöht sich das zur Verfügung stehende Einkommen und die Banken sind eher bereit den beantragten Kredit zu bewilligen. Neben dem Partner können auch Eltern, Großeltern oder Bekannte als zusätzlicher Kreditnehmer auftreten. Diese haften dann ebenfalls mit ihrem Einkommen für die Rückzahlung des Kreditbetrags.

Wichtig dabei ist, dass auch die zusätzlichen Kreditnehmer über eine positive Schufa-Auskunft verfügen, da für diese ebenfalls eine komplette Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Neben einem zweiten Kreditnehmer besteht auch die Möglichkeit, den Kredit für Minijobber über die Hinterlegung einer Sicherheit abzusichern. Als Sicherheit können zum Beispiel tragbare Wertsachen wie Schmuck oder auch Kapitallebensversicherungen genutzt werden. Dazu kann auch der Fahrzeugbrief des eigenen Wagens als Sicherheit bei der Bank hinterlegt werden.

Entscheidend ist dabei immer, dass die Sicherheit ausreicht, um den benötigten Kreditbetrag abzudecken. Viele Banken erkennen auch einen Bürgen als ausreichende Sicherheit für den Kredit an. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, so kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden und die Begleichung der monatlichen Raten verlangen. Deshalb benötigt auch der Bürge ein ausreichendes Einkommen, das hoch genug ist, um die Raten zu bedienen.

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