Negativmerkmale Schufa

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Unter Negativmerkmalen sind personenbezogene Daten zu verstehen, die auf eine schlechte Bonität der betroffenen Person hinweisen.

 

Innerhalb der Negativmerkmale wird zwischen harten und weichen Merkmalen unterschieden. Harte negative Merkmale sind immer solch, die vonseiten eines Gerichts bestätigt sind wie zum Beispiel der Mahnbescheid, die Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung oder die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens oder Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung.

 

Weiche Negativmerkmale sind Angaben zur Bonität der Person mit einer geringeren Aussagekraft, Hauptmerkmal ist hier die einseitige Rechtsausübung eines Vertragspartners wie zum Beispiel bei einer Kreditkündigung.

 

Negativmerkmale in der Schufa führen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe in der Regel zur Ablehnung von Kreditanträgen.

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