Privatinsolvenz

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Die Privatinsolvenz beschreibt den Zustand eines Schuldners, der aufgrund von fehlender Liquidität seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Umgangssprachlich wird von Zahlungsunfähigkeit oder Pleite gesprochen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit ein Verbraucherinsolvenzverfahren vor Gericht zu eröffnen, das den Gläubigern gleichmäßige forderungsanteilige Schuldenrückführung bringen soll.

 

Die Privatinsolvenz ist ein langwieriges Verfahren, nach dessen Eröffnung sich eine sechsjährige Wohlverhaltensphase anschließt, in der ein Schuldner alles dafür tun muss, seine Schulden abzubauen. Er muss sich um Arbeit bemühen und den pfändbaren Teil seines Einkommens zur Schuldentilgung verwenden. Nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase kann das Gericht dem Schuldner auf Antrag die Restschuldbefreiung erteilen, mit der man automatisch alle noch bestehenden Schulden los ist und neu anfangen kann.

 

Geeignet ist die Privatinsolvenz für Überschuldete, die es aus eigener Kraft nicht schaffen und deren Gläubiger einen Vergleich ablehnen.

 

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