Restschuldversicherung
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Die Restschuldversicherung wird häufig auch als Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung bezeichnet ist eine Absicherung des Kreditnehmers oder seine Hinterbliebenen für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Darüber hinaus dient die Restschuldversicherung der kreditgebenden Bank als zusätzliche Sicherheit.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites schließt der Kreditgeber für den Kreditnehmer dabei eine Restschuldversicherung auf dessen Kosten ab. Dabei wird dann im Fall des Todes die noch ausstehende restliche Schuld vom Versicherer übernommen und getilgt. Bei Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit werden die fälligen Raten während dieser Zeit vom Versicherer bezahlt.
Kritisiert wird die Restschuldversicherung oft wegen der relativ hohen Beiträge und der Kopplung mit der Kreditvergabe. Weil die Beiträge zur Restschuldversicherung hohe Provisionen für den Kreditgeber enthalten sind die damit verbundenen Kosten oft unverhältnismäßig hoch, sodass die Gesamtkosten eines normalen Ratenkredites deutlich steigen. Darüber hinaus ist zu kritisieren, dass für den Erhalt der Versicherungsleistungen Wartezeiten bei Krankheit und Arbeitslosigkeit und Ausschlussfristen für die Leistungen im Todesfall zu erfüllen sind.